ChatGPT startet ChatGPT-Store

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Im Rahmen des fortwährenden Engagements von OpenAI, innovative Lösungen in der Welt der Künstlichen Intelligenz zu präsentieren, kündigte ChatGPT für nächste Woche den Start ihres ChatGPT-Stores an.

Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Meilenstein, indem sie Nutzern ermöglicht, ihre eigenen, auf ChatGPT basierenden Anwendungen zu teilen und zu verbreiten.

Um eine reibungslose Integration und Konformität zu gewährleisten, sind jedoch bestimmte Richtlinien und Beschränkungen zu beachten. OpenAI aktualisierte zum einen ihre Richtlinien für GPTs sowie erstellte allgemeine Richtlinien für die Nutzung von GPTs:

Wichtige Richtlinien für GPTs im ChatGPT-Store:

  1. Namensgebung: GPTs sollten kurze, prägnante Namen tragen, die für die Anzeige in der Seitenleiste von ChatGPT geeignet sind. Namen sollten eher App- oder Dienstcharakter haben und nicht Titel von Dokumenten oder Videos sein. Obwohl es nicht verboten ist, wird von Namen abgeraten, die auf „GPT“ enden.
  2. Markenkonsistenz: Wenn das GPT Teil eines bestehenden Dienstes ist und ähnliche Funktionen bietet, wird empfohlen, denselben Namen zu verwenden. Ist das GPT eine Erweiterung, sollte der Name entsprechend angepasst werden (z.B. „Meowlytics API Helper“).
  3. Markenrechte: Die Verwendung von Markennamen oder Logos anderer Organisationen in Namen oder Logos von GPTs ist nur mit entsprechender Autorisierung gestattet. Entwickler müssen ihre Domain verifizieren, um viele gängige Marken zu verwenden.
  4. Einschränkungen: Namen, die sich auf öffentliche Persönlichkeiten, Obszönitäten oder schädliche Themen beziehen, sind nicht erlaubt. GPTs, die Dienste Dritter nutzen, können dies in ihrer Beschreibung erwähnen.

Verbotene Nutzung der Modelle:

OpenAI verbietet u. a. die Nutzung seiner Modelle für folgende Zwecke (mehr Informationen):

  • Illegale Aktivitäten: Jegliche Nutzung der Modelle für gesetzwidrige Zwecke.
  • Inhalte bezüglich sexuellen Kindesmissbrauchs: Jeglicher Inhalt, der Kinder ausbeutet oder schädigt.
  • Hasserfüllte, belästigende oder gewalttätige Inhalte: Inhalte, die Hass, Belästigung, Bedrohung, Gewaltverherrlichung oder Demütigung fördern.
  • Malware-Erzeugung: Inhalte, die auf die Erstellung schädlicher Software abzielen.
  • Hochrisikoaktivitäten für physischen Schaden: Waffenentwicklung, Militär- und Kriegsführung, Management kritischer Infrastrukturen.
  • Förderung von Selbstverletzung: Inhalte, die Selbstverletzung, Suizid oder Essstörungen fördern oder darstellen.
  • Hochrisikoaktivitäten für wirtschaftlichen Schaden: Multi-Level-Marketing, Glücksspiel, Kurzzeitkredite, automatisierte Kreditvergabe.
  • Betrügerische oder täuschende Aktivitäten: Betrug, Plagiat, akademische Unehrlichkeit, Astroturfing, Desinformation.
  • Inhalte für Erwachsene und Dating-Apps: Erotischer Chat, Pornografie, sexuelle Dienstleistungen (ausgenommen Sexualerziehung).
  • Politische Kampagnen oder Lobbyarbeit: Erzeugung von Kampagnenmaterial, Entwicklung von Chatbots für politische Zwecke.
  • Verletzung der Privatsphäre: Überwachung ohne Zustimmung, Gesichtserkennung, unrechtmäßige Datensammlung.
  • Rechts- und Finanzberatung: Unautorisierte Rechts- oder Finanzberatung.
  • Medizinische Diagnosen und Behandlungen: Diagnosestellung oder Therapieempfehlungen.
  • Regierungsentscheidungen mit hohem Risiko: Strafverfolgung, Migrations- und Asylangelegenheiten.

Diese Richtlinien spiegeln das Bestreben von OpenAI wider, eine sichere, verantwortungsvolle und ethische Nutzung von KI-Technologien zu fördern.

Der GPT-Store eröffnet spannende Möglichkeiten, bringt aber auch die Verantwortung mit sich, diese Technologie weise und im Einklang mit den festgelegten Richtlinien einzusetzen.

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